Kostenübernahme

Ihr Rezept, unser Papierkram.

Fällt Ihnen aus medizinischen Gründen das Haar aus, zahlt Ihre Krankenkasse die Perücke. Sie brauchen dafür ein Rezept von Ihrem Arzt. Alles danach – Antrag, Papiere, Abrechnung – machen wir.

4,9 1.000+ Bewertungen
·Familienbetrieb seit 1960 ·Partner aller gesetzlichen Kassen

Abschnitt 1

So läuft es ab.

Sechs Schritte. Vier davon machen wir – Sie sehen unten genau, welche.

01Sie

Rezept

Ihr Arzt verschreibt Ihnen den Haarersatz auf dem rosa Kassenrezept – mit der Diagnose und dem passenden ICD-10-Schlüssel. Das darf jeder Kassenarzt: Hausarzt, Hautarzt, Onkologe, Frauenarzt, Internist, Kinderarzt.

02Wir

Beratung

Wir beraten Sie zu dem Modell, das zu Ihnen passt – auf Wunsch vollständig aufzahlungsfrei. Hochwertigere Alternativen zeigen wir daneben. Sie entscheiden in Ruhe.

03Wir

Antrag

Wir reichen den Kostenvoranschlag bei Ihrer Kasse ein – falls überhaupt einer nötig ist. Ob das bei Ihnen zutrifft, steht in Abschnitt 5.

04Wir

Ihre Perücke

Anpassung, Schnitt und Einweisung in Handhabung und Pflege – innerhalb von 14 Tagen nach der Bewilligung durch Ihre Kasse.

05Sie

Papiere

Sie stellen uns das Rezept im Original und die abrechnungsrelevanten Unterlagen zeitgleich zur Verfügung. Welche das sind, steht in Abschnitt 4.

06Wir

Abrechnung

Wir rechnen den bewilligten Betrag direkt mit Ihrer Kasse ab. Sie legen nichts aus und erhalten höchstens die Differenzrechnung, falls Sie einen Aufpreis gewählt haben.

Abschnitt 2

Ihr Rezept.

Das ist der einzige Schritt, den Ihnen niemand abnehmen kann. Er dauert eine Sprechstunde.

Wo

Jeder Kassenarzt darf es ausstellen

Hausarzt, Hautarzt, Onkologe, Frauenarzt, Internist oder Kinderarzt. Sie brauchen keine Überweisung und keinen Spezialisten. Sagen Sie einfach: „Ich brauche ein Rezept für Haarersatz.“

Was

Das muss darauf stehen

Das rosa Kassenrezept, darauf das Wort Haarersatz und Ihre Diagnose mit ihrer Nummer. Bei Allergie, starkem Schwitzen oder erkrankter Kopfhaut gehört ein Vermerk dazu – das entscheidet später über Echthaar.

28 Tage

So lange ist es gültig

Die Frist läuft ab dem Tag des Ausstellens, nicht ab dem Tag, an dem Sie sich entscheiden. Ist sie abgelaufen, brauchen Sie ein neues Rezept – und alles beginnt von vorn.

Schicken Sie uns das Rezept am besten noch am selben Tag als Foto. Prüfen und rechnen können wir es sofort – Ihr Modell suchen Sie danach in aller Ruhe aus. Die Frist läuft nämlich weiter, während Sie überlegen.

Sie haben Ihr Rezept schon?

Schicken Sie es als Foto – per WhatsApp, per E-Mail oder beim Bestellen. Wir prüfen es und sagen Ihnen, was Ihre Kasse zahlt. Meist noch am selben Werktag.

Rezept per WhatsApp senden Lieber telefonisch? 030 536 77 111

Abschnitt 3

Was kostet Sie das?

Zwei Zahlen, mehr nicht. Alles darüber hinaus entscheiden Sie selbst.

Zuzahlung
10€

Ihr gesetzlicher Anteil – einmalig pro Perücke, egal für welches Modell Sie sich entscheiden.

Ab 01.01.2027 sind es 15 €. Der Gesetzgeber hat das für alle Hilfsmittel gleichermaßen angehoben.

Wenn Sie mehr möchten, als die Kasse zahlt

Dann zahlen Sie die Differenz – den Aufpreis. Sie erfahren ihn auf den Euro genau, bevor Sie sich entscheiden, und unterschreiben ihn schriftlich. Nichts kommt hinterher dazu. Zurückholen können Sie den Aufpreis bei der Kasse allerdings nicht.

Der Betrag gehört der Perücke, nicht Ihnen

Ihre Kasse sagt einen Betrag für genau eine Perücke zu. Ausgezahlt wird er nicht, und was übrig bleibt, verfällt – Sie können es weder sparen noch für etwas anderes verwenden.

Mehrere Modelle zur Anprobe nach Hause

Sie probieren zu Hause in Ruhe aus. Solange die Auswahl im Rahmen dessen bleibt, was Ihre Kasse zugesagt hat, kostet Sie das nichts und Sie legen nichts aus.

Wollen Sie deutlich mehr sehen – etwa drei Echthaarmodelle bei einer Zusage von 400 € – hinterlegen Sie für die Zeit der Anprobe eine Sicherheit in Höhe der Differenz. Sie bekommen sie vollständig zurück oder wir verrechnen sie mit Ihrer Entscheidung. So bleibt Ihnen die große Auswahl, ohne dass einer von uns ins Risiko geht.

Abschnitt 4

Das brauchen wir von Ihnen.

Fünf Papiere, im Original und auf einmal. Zwei davon bekommen Sie von uns, Sie unterschreiben nur. Danach hören Sie von der Kasse nichts mehr – das übernehmen wir.

Wann? Sobald Sie sich für ein Modell entschieden haben – am einfachsten legen Sie alles der Rücksendung bei.

  • Original-RezeptVon Ihnen am Tag der Abgabe unterschrieben.
  • BeratungsdokumentationBekommen Sie von uns, Sie unterschreiben nur.
  • MehrkostenerklärungNur wenn Sie einen Aufpreis zahlen. Bekommen Sie von uns.
  • Fachärztliches AttestNur bei Echthaar – bei Allergie, starkem Schwitzen oder erkrankter Kopfhaut.
  • BefreiungsausweisFalls Sie einen haben. Dann zahlen Sie gar nichts dazu.

Warum wir darauf bestehen

Ohne die Originale rechnet keine Kasse ab – dann steht die Perücke auf unserer Rechnung statt auf ihrer. Wir müssen Ihnen den Betrag in dem Fall privat in Rechnung stellen und später wieder gutschreiben, sobald die Papiere da sind.

Das will niemand von uns. Ein Umschlag genügt, und die Sache ist erledigt.

So sparen Sie sich Porto

Senden Sie die Unterlagen im Briefumschlag – 0,95 € statt knapp 4 € Paketgebühr für ein leeres Paket.

Bei einer Retoure legen Sie die Unterlagen einfach dem Paket bei. Dann entstehen gar keine Zusatzkosten.

Welche Kasse haben Sie?

Tippen Sie den Namen ein – Sie springen direkt zu Ihren Beträgen.

    Diese Kasse steht nicht in der Liste. Dann entscheidet sie im Einzelfall – hier steht, wie das läuft. Oder rufen Sie uns an: 030 536 77 111.

    Abschnitt 5

    Was zahlt Ihre Kasse?

    Suchen Sie Ihre Kasse oben – oder klappen Sie hier die passende Gruppe auf.

    • Vollperücke ersetzt das ganze Haar, Teilperücke nur einen Bereich – im Alltag sagt man Haarteil dazu.
    • Tragedauer heißt: So lange muss die Perücke reichen. Danach zahlt Ihre Kasse eine neue.
    • Zustimmung nötig bedeutet, dass wir vorher bei Ihrer Kasse anfragen. Das erledigen wir – Sie merken davon nichts außer der Wartezeit.
    ErsatzkassenBarmer · DAK · HEK · hkk · KKH · TK · SVLFG
    VersorgungTragedauerErwachseneKinder bis 16Zustimmung
    Kunsthaar Vollperücke6 Monate440,37 €589,32 €nicht nötig
    Kunsthaar Teilbereichsperücke6 Monate420,14 €569,22 €nicht nötig
    Kunsthaar Vollperücke bei dauerhaftem Haarverlust12 Monate836,75 €1.119,72 €nötig
    Echthaar Vollperücke15 Monate1.158,51 €1.435,96 €nötig
    Echthaar Teilbereichsperücke15 Monate937,13 €1.214,57 €nötig
    Individuell gefertigt12 MonateKostenvoranschlagKostenvoranschlagnötig
    • Die erste Perücke ist immer Kunsthaar für 6 Monate – unabhängig von der Diagnose.
    • Den höheren Betrag über 12 Monate gibt es erst ab der zweiten Perücke und nur mit einer der Diagnosen aus Abschnitt 7.
    • Hatten Sie vor dem 01.02.2026 schon eine Perücke und steht eine dieser Diagnosen auf dem Rezept, gilt der höhere Betrag sofort.
    • Für Echthaar braucht es ein Attest vom Facharzt: Allergie, Unverträglichkeit, starkes Schwitzen oder eine erkrankte Kopfhaut.
    BKK-Rahmenvertragrund 50 Betriebskrankenkassen · IKK Berlin und Brandenburg · IKK Südwest
    VersorgungTragedauerErwachseneKinder bis 18
    Kunsthaar Vollperücke, kurz6–8 Monate472,43 €623,56 €
    Kunsthaar Vollperücke, lang12–15 Monate944,86 €1.247,00 €
    Kunsthaar Teilbereichsperücke, kurz6–8 Monate452,20 €597,38 €
    Kunsthaar Teilbereichsperücke, lang12–15 Monate904,40 €1.193,57 €
    Echthaar Vollperücke12–15 Monate1.200,00 €1.476,87 €
    Echthaar/Mischhaar Teilbereichsperücke12–15 Monate942,48 €1.413,72 €
    • Die Kinderregelung gilt bis 18 Jahre – zwei Jahre länger als bei den Ersatzkassen.
    • Hier zählt keine Diagnoseliste. Entscheidend ist, ob Ihr Arzt den Haarausfall als vorübergehend oder dauerhaft einstuft.
    • Echthaar gibt es hier nur bei dauerhaftem Haarausfall.
    • Wir holen die Zustimmung über eine Preisanfrage bei Ihrer Kasse. Brauchen Sie früher als nach 8 beziehungsweise 15 Monaten eine neue, schreiben wir eine kurze Begründung dazu.
    AOK NordostBerlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern · keine Anfrage nötig
    VersorgungTragedauerBetragZustimmung
    Vorübergehender Haarverlust, z. B. Chemotherapie6 Monate420,00 €nicht nötig
    Dauerversorgung Kunsthaar6 Monate420,00 €nicht nötig
    Dauerversorgung Echthaar12 Monate920,00 €nicht nötig
    Tuch oder Turban–25,00 €nicht nötig

    Hier fragt niemand vorher an. Sie bekommen Ihre Perücke sofort mit dem Rezept, ohne auf eine Entscheidung der Kasse zu warten. Die AOK Nordost gehört außerdem zu den wenigen Kassen, die auch Tücher und Turbane bezahlen.

    AOK NordWest · Rheinland-Pfalz/Saarland · Rheinland/HamburgVersorgungszeitraum 9 Monate statt 6
    VersorgungTragedauerBetragZustimmung
    Kunsthaar Vollperücke – RPS und Rheinland/Hamburg9 Monate424,90 € / 407,25 €nicht nötig
    Kunsthaar Vollperücke – NordWest9 Monate424,90 €nötig
    Echthaar Vollperücke, Erstversorgung15 Monate1.371,52 €nötig
    Echthaar Vollperücke, Folgeversorgung15 Monate1.366,05 €nötig
    Kunsthaar Teilbereichsperücke9 MonateKostenvoranschlagnötig
    Echthaar Teilbereichsperücke15 MonateKostenvoranschlagnötig
    Kinder und Jugendliche bis 18—Kostenvoranschlagnötig
    • Die Perücke muss hier 9 Monate reichen statt 6.
    • Die 407,25 € gelten bei der AOK Rheinland/Hamburg ab der zweiten Perücke.
    • Für Echthaar braucht es ein Attest vom Facharzt.
    Kassen mit eigenem Vertrag oder ohne VertragIKK classic · BIG · Mobil · Pronova · R+V · Bergische BKK · Knappschaft u. a.

    Eigener Vertrag über den BVZ: Bergische BKK, Mobil Krankenkasse, BKK Werra-Meissner, Pronova BKK, PwC BKK, R+V BKK, BIG direkt gesund, IKK classic, IKK Die Innovationskasse. Der Ablauf entspricht dem der übrigen Kassen, Beträge und Zeiträume weichen ab.

    KasseBesonderheit
    IKK classicvorübergehender Haarausfall 6 Monate, dauerhafter 12 Monate
    IKK Die Innovationskassekonfektioniert 6 Monate, individuell gefertigt 12 Monate
    BIG direkt gesundab der zweiten Perücke keine Anfrage nötig – es genügen ein neues Rezept und die Nummer der ersten Zusage
    Mobil KrankenkasseKunsthaar 6 Monate, Echthaar oder hochwertiges Kunsthaar 12 Monate

    Ohne Vertrag: Ihre Kasse entscheidet im Einzelfall über unsere Preisanfrage. Das dauert länger als sonst. Ihren Betrag nennen wir Ihnen, bevor Sie sich festlegen.

    Private Krankenversicherung und BeihilfeKostenerstattung nach Ihrem Tarif

    Hier gilt Ihr Tarif, nicht das Sozialgesetzbuch. Üblich ist: Sie zahlen unsere Rechnung und reichen sie mit dem Rezept bei Ihrer Versicherung ein. Erstattet wird meist mehr als bei den gesetzlichen Kassen.

    Ihre Kasse ist nicht dabei oder Sie sind unsicher, was für Sie gilt? Schicken Sie uns Ihr Rezept – wir sagen Ihnen Ihren Betrag, bevor Sie sich festlegen.

    Abschnitt 6

    Kunsthaar oder Echthaar?

    Müssen Sie Kunsthaar tragen, wenn Ihre Kasse Kunsthaar zugesagt hat? Nein.

    Ihre Kasse sagt einen Betrag zu, keine Frisur. Wählen Sie Echthaar, zahlt sie den Kunsthaar-Betrag dazu, und Sie tragen die Differenz.

    Umgekehrt geht es nicht: Hat Ihre Kasse ausdrücklich Echthaar zugesagt, bekommen Sie auch Echt- oder Mischhaar. Die Zusage hängt an der Haarart.

    Der Unterschied ist kleiner, als er aussieht

    Rechnen Sie in Monaten, nicht in Gesamtbeträgen:

    VersorgungBetragZeitraumpro Monat
    Kunsthaar, lang836,75 €12 Monaterund 70 €
    Echthaar1.158,51 €15 Monaterund 77 €

    Der Unterschied liegt bei rund 7 € im Monat. Dafür ein Attest zu besorgen – Termin, Allergietest, Wartezeit – lohnt sich meistens nicht. Rufen Sie uns an, bevor Sie diesen Weg gehen. Wir rechnen Ihren Fall vorher durch.

    Wenn die Kasse Echthaar ablehnt

    Mehrere Sozialgerichte haben Kassen trotzdem zur Zahlung verurteilt. Das sind Einzelfälle, kein Automatismus – sie zeigen aber, dass eine ärztliche Begründung im Widerspruch Gewicht hat.

    Vier Urteile im WortlautGericht, Aktenzeichen und Begründung
    GerichtAktenzeichenBegründung
    SG MannheimS 7 KR 1830/18Kunsthaar verdeckte den Haarverlust optisch nicht ausreichend
    LSG Niedersachsen-BremenL 4 KR 50/16Bei Schuppenflechte darf das Resthaar nicht abgedeckt werden
    SG DresdenS 18 KR 304/18Echthaar hielt doppelt so lange und war damit wirtschaftlicher
    SG KoblenzS 9 KR 756/15, S 9 KR 920/16Anspruch auf jährliche Neuversorgung bei nachgewiesenem Verschleiß

    Abschnitt 7

    Welche Diagnose muss auf dem Rezept stehen?

    Jede Diagnose hat eine Nummer, den ICD-Schlüssel. Bei den Ersatzkassen entscheidet genau diese Nummer darüber, ob Ihre Kasse den höheren Betrag über 12 Monate zahlt. Fehlt sie, bleibt es bei 6 Monaten.

    Zeigen Sie die Liste ruhig Ihrem Arzt – er trägt die Nummer direkt auf dem Rezept ein.

    L63.0Alopecia (cranialis) totalis
    L63.1Alopecia universalis
    L64.8Sonstige Alopecia androgenetica
    L64.9Alopecia androgenetica, n. n. bez.
    L66.-Narbige Alopezie
    L66.0Pseudopelade Brocq
    L66.1Lichen planopilaris / ruber follicularis
    L66.2Folliculitis decalvans
    L66.3Folliculitis et Perifolliculitis capitis abscedens
    L66.4Atrophodermia vermiculata u. a.
    L66.8Sonstige narbige Alopezie
    L66.9Narbige Alopezie, n. n. bez.
    Q84.0Angeborene Alopezie

    Nach einer Chemotherapie genügt die Diagnose der Erkrankung, wegen der Sie behandelt werden.

    Abschnitt 8

    Was die Kasse nicht zahlt.

    Damit Sie es vorher wissen und nicht hinterher.

    LeistungGrund
    Haarverdichtung und Haarintegrationergänzt vorhandenes Haar, ersetzt es nicht
    Haartransplantation, künstliche Wimpernkeine Hilfsmittelversorgung
    Zweite Perücke zum Wechselneine Perücke lässt sich zu Hause waschen
    Maßanfertigung ohne besondere Kopfformder Regelfall ist ein fertiges Modell, das wir anpassen
    Bestimmte Frisur, Länge oder FarbeSie haben Anspruch darauf, dass niemand es sieht – nicht auf Ihr früheres Aussehen
    Mützen, Hüte, Tücher, Turbanegelten als Kleidung – Ausnahme ist die AOK Nordost
    Haarersatz für Männernur bei objektiv entstellender Wirkung

    Zur Teilbereichsperücke

    Viele sagen im Alltag „Haarteil“ dazu. Das ist richtig und ändert nichts daran, dass die Kasse zahlt. Entscheidend ist allein, was das Modell tut: Ersetzt es fehlendes Haar, zahlt die Kasse. Ergänzt es vorhandenes Haar, zahlt sie nicht.

    Abschnitt 9

    Fristen und Rechtliches.

    Zwei Fristen sollten Sie kennen. Der Rest steht für alle da, die es genau wissen wollen.

    Die Paragraphen im ÜberblickAnspruch, Fristen, Mehrkosten, Abrechnung
    ThemaRegelung
    Anspruch§ 33 SGB V – Haarersatz als Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich
    MaßstabDer Haarverlust darf einem unbefangenen Beobachter nicht sogleich auffallen (BSG B 3 KR 66/01 R, B 3 KR 3/14 R)
    Rezeptgültigkeit28 Kalendertage ab Ausstellung (§ 8 Abs. 2 HilfsM-RL)
    Freie WahlSie wählen unter allen Vertragspartnern Ihrer Kasse frei (§ 33 Abs. 6 SGB V)
    Mehrkosten§ 33 Abs. 1 Satz 5 und 9 SGB V, Dokumentationspflicht nach § 127 Abs. 5 SGB V
    Zuzahlung§ 33 Abs. 8 i. V. m. §§ 61, 62 SGB V
    Entscheidungsfrist der Kassezwei Monate nach § 18 SGB IX (BSG, 15.03.2018)
    Abrechnung§ 302 SGB V, elektronisch

    Die 28 Tage betreffen die Einreichung

    Ihr Rezept muss innerhalb von 28 Tagen nach dem Ausstellen bei uns sein. Kommt es erst am letzten Tag, bleibt kaum Zeit zum Prüfen und Anfragen. Schicken Sie es also zügig – Ihr Modell suchen Sie danach in aller Ruhe aus.

    Die 14 Tage betreffen die Versorgung

    Nach der Zusage Ihrer Kasse müssen Sie Ihre Perücke innerhalb von 14 Tagen bekommen. Dauert es deutlich länger, fragt die Kasse nach, und im schlimmsten Fall fangen wir von vorn an. Sprechen Sie Ihren Termin deshalb früh mit uns ab, am besten schon bevor die Zusage da ist.

    Widerspruch

    Lehnt Ihre Kasse ab, haben Sie einen Monat Zeit für den Widerspruch. Den führen Sie selbst mit Ihrer Kasse, daran dürfen wir nicht beteiligt sein. Was in der Begründung Gewicht hat, sagen wir Ihnen aber gern – rufen Sie uns einfach an.

    Zur Schutzfunktion

    Haare schützen die Kopfhaut vor Sonne, Nässe und Kälte, und nach einer Chemotherapie ist sie besonders empfindlich. Vor der Kasse zählt trotzdem vor allem das Argument, dass der Haarverlust auffällt – der Spitzenverband der Krankenkassen erkennt den Schutz ausdrücklich nicht an, einzelne Gerichte dagegen schon. In einem Widerspruch führen Sie am besten beides an.

    Häufige Fragen

    Kurz beantwortet.

    Muss ich etwas vorstrecken?
    Nein. Wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab. Nur wenn Sie deutlich mehr Modelle zur Anprobe möchten, als Ihre Kasse zugesagt hat, hinterlegen Sie für diese Zeit eine Sicherheit – die Sie vollständig zurückbekommen.
    Was, wenn mir keines gefällt?
    Dann schicken Sie alles zurück. Die Rücksendung ist frei, Sie haben 20 Tage Zeit, und es entstehen Ihnen keine Kosten. Sie zahlen erst, wenn eine Perücke sitzt und Sie sich für sie entscheiden.
    Wie lange dauert das alles?
    Braucht Ihre Kasse keine Zustimmung, sind die Modelle in zwei bis drei Werktagen bei Ihnen. Muss sie zustimmen, kommt die Wartezeit der Kasse dazu – meist ein bis drei Wochen. Sobald Ihr Rezept bei uns ist, sagen wir Ihnen, was für Sie gilt.
    Muss ich nach Berlin kommen?
    Nein. Die Modelle kommen zu Ihnen nach Hause, neutral verpackt. Auf Wunsch ist Ihre Beraterin per Video dabei, wenn Sie sie zum ersten Mal aufsetzen. Wenn Sie lieber vor Ort sind: Unser Studio in der Fasanenstraße steht Ihnen offen.
    Wer stellt das Rezept aus?
    Jeder Kassenarzt: Hausarzt, Hautarzt, Onkologe, Frauenarzt, Internist oder Kinderarzt. Wichtig sind das rosa Kassenrezept und die Diagnose mit ihrer Nummer. Welche Nummer wofür zählt, steht in Abschnitt 7.
    Mein Rezept ist älter als 28 Tage.
    Dann stellt Ihr Arzt ein neues aus, in aller Regel ohne Umstände. Die Frist betrifft nur den Weg zu uns, nicht Ihre Modellauswahl.
    Wie oft steht mir eine neue zu?
    Sobald die Tragedauer abgelaufen ist und die Diagnose weiter besteht. Die Zeiträume Ihrer Kasse stehen in Abschnitt 5. Früher geht es nur, wenn die Perücke nachweislich verschlissen ist.
    Ich möchte ein teureres Modell.
    Das geht. Sie zahlen die Differenz und erfahren sie vorher auf den Euro genau. Nichts kommt hinterher dazu.
    Meine Kasse hat abgelehnt.
    Legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein – das machen Sie selbst. Meist liegt es an einer fehlenden oder unpassenden Diagnose-Nummer oder an einer unklar formulierten Begründung. Rufen Sie uns an, wir sagen Ihnen, worauf es ankommt.

    Sie müssen das nicht allein herausfinden.

    Fünf kurze Fragen – danach meldet sich Ihre Beraterin mit Ihrem Betrag und zwei, drei Modellen, die zu Ihnen passen.

    Meine passende Perücke finden Kostenlos · Anprobe zu Hause · Rücksendung frei, 20 Tage Zeit Rezept liegt schon vor? Per WhatsApp senden oder anrufen: 030 536 77 111

    Ansprechpartner

    Wer hilft wobei.

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    Versicherungsstatus, Befreiungsausweis, Stand einer Bewilligung und der Widerspruch.

    Häufige Fragen dazu
    BVZ Die Verträge selbst

    Bundesverband der Zweithaar-Spezialisten – zuständig für die Rahmenverträge, auf denen die Beträge dieser Seite beruhen.

    07428 9452380