Kostenübernahme

Ihr Rezept, unser Papierkram.

Bei medizinisch bedingtem Haarausfall zahlt Ihre Krankenkasse. Sie brauchen dafür ein Rezept von Ihrem Arzt – den Rest übernehmen wir. Auf dieser Seite steht, was Ihre Kasse zahlt, was Sie zahlen und in welcher Reihenfolge das läuft.

  • Sie gehen nicht in Vorleistung – wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab.
  • Ihre Zuzahlung beträgt 10 €, mit Befreiungsausweis 0 €.
  • Antrag, Kostenvoranschlag und Abrechnung erledigen wir für Sie.

Stand August 2026 · Vertragsangaben nach BVZ-Übersicht vom 15.05.2026 und vdek-Rahmenvertrag vom 01.02.2026

Welche Kasse haben Sie?

Tippen Sie den Namen ein. Sie landen direkt bei den Beträgen und den Fristen, die für Sie gelten.

    Diese Kasse steht nicht in der Liste. Dann läuft die Versorgung über eine Einzelfallprüfung – Abschnitt 5 erklärt den Ablauf. Rufen Sie uns an: 030 536 77 111.

    Abschnitt 1

    In sechs Schritten zu Ihrer Versorgung.

    Vier davon erledigen wir.

    01Sie

    Rezept

    Ihr Arzt verordnet den Haarersatz auf dem rosa Kassenrezept (Muster 16) mit ICD-10-Diagnose. Das darf jeder Vertragsarzt: Hausarzt, Dermatologe, Onkologe, Gynäkologe, Internist, Kinderarzt.

    02Wir

    Beratung

    Wir zeigen Ihnen aufzahlungsfreie Modelle und, wenn Sie mögen, höherwertige Alternativen. Sie entscheiden in Ruhe.

    03Wir

    Antrag

    Nur bei genehmigungspflichtigen Versorgungen. Was Ihre Kasse verlangt, steht in Abschnitt 3.

    04Wir

    Versorgung

    Anpassung, Schnitt und Einweisung – innerhalb von 14 Tagen nach der Bewilligung.

    05Sie

    Unterlagen

    Sie geben uns alle Originale vollständig mit. Die Liste steht in Abschnitt 6.

    06Wir

    Abrechnung

    Wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab. Sie gehen nicht in Vorleistung.

    Sie haben Ihr Rezept schon?

    Senden Sie es uns als Foto – per WhatsApp, per E-Mail oder im Bestellprozess. Wir prüfen es und melden uns mit dem Betrag Ihrer Kasse zurück.

    Rezept per WhatsApp senden

    Abschnitt 2

    Was Sie zahlen.

    Zuzahlung
    10

    Die gesetzliche Zuzahlung je Versorgung – einmalig, unabhängig vom Modell.

    Ab 01.01.2027 sind es 15 €. Die Erhöhung steht im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und betrifft alle Hilfsmittel gleichermaßen.

    Mehrkosten

    Mehrkosten entstehen, wenn Sie ein Modell oberhalb der Kassenleistung wählen. Sie zahlen die Differenz. Wir halten sie in der Mehrkostenerklärung fest, bevor Sie sich entscheiden – nicht danach. Eine nachträgliche Erstattung durch die Kasse findet nicht statt.

    Zum Bewilligungsbetrag

    Die Verträge sehen den Betrag für eine Versorgung vor. Er wird nicht ausgezahlt, und ein Restbetrag steht nicht zur weiteren Verfügung.

    Wenn Sie mehr zur Anprobe nach Hause möchten

    Sie bestellen mehrere Modelle zur Anprobe. Solange die Auswahl im Rahmen Ihrer Bewilligung bleibt, entstehen für Sie keine Kosten und keine Vorleistung.

    Liegt Ihre Wunschauswahl deutlich darüber – etwa mehrere Echthaarmodelle bei einer Bewilligung um 400 € – hinterlegen Sie für die Anprobezeit eine Sicherheit in Höhe der Differenz. Sie geht vollständig zurück oder wird mit Ihrer Entscheidung verrechnet. So bleibt Ihnen die große Auswahl offen, ohne dass einer von uns beiden ins Risiko geht.

    Abschnitt 3

    Was Ihre Kasse zahlt.

    Suchen Sie Ihre Kasse oben im Finder – oder klappen Sie hier die passende Gruppe auf. Alle Angaben brutto, die Vertragspreise sind Höchstpreise.

    ErsatzkassenBarmer · DAK · HEK · hkk · KKH · TK · SVLFG
    VersorgungTragedauerErwachseneKinder bis 16Genehmigung
    Kunsthaar Vollperücke6 Monate440,37 €589,32 €nicht nötig
    Kunsthaar Teilbereichsperücke6 Monate420,14 €569,22 €nicht nötig
    Kunsthaar Vollperücke bei dauerhaftem Haarverlust12 Monate836,75 €1.119,72 €nötig
    Echthaar Vollperücke15 Monate1.158,51 €1.435,96 €nötig
    Echthaar Teilbereichsperücke15 Monate937,13 €1.214,57 €nötig
    Individuell gefertigt12 MonateKostenvoranschlagKostenvoranschlagnötig
    • Die Erstversorgung läuft immer über 6 Monate Kunsthaar, unabhängig von der Diagnose.
    • Die 12-Monats-Versorgung gibt es nur als Folgeversorgung und nur mit einem ICD-Schlüssel aus Abschnitt 4.
    • Waren Sie vor dem 01.02.2026 bereits versorgt und trägt Ihr Rezept einen dieser Schlüssel, läuft die 12-Monats-Versorgung sofort.
    • Echthaar setzt ein fachärztliches Attest voraus: Unverträglichkeit, Allergie, Hyperhidrose oder Kopfhauterkrankung.
    BKK-Rahmenvertragrund 50 Betriebskrankenkassen · IKK Berlin und Brandenburg · IKK Südwest
    VersorgungTragedauerErwachseneKinder bis 18
    Kunsthaar Vollperücke, kurz6–8 Monate472,43 €623,56 €
    Kunsthaar Vollperücke, lang12–15 Monate944,86 €1.247,00 €
    Kunsthaar Teilbereichsperücke, kurz6–8 Monate452,20 €597,38 €
    Kunsthaar Teilbereichsperücke, lang12–15 Monate904,40 €1.193,57 €
    Echthaar Vollperücke12–15 Monate1.200,00 €1.476,87 €
    Echthaar/Mischhaar Teilbereichsperücke12–15 Monate942,48 €1.413,72 €
    • Die Kinderregelung gilt bis 18 Jahre – zwei Jahre länger als bei den Ersatzkassen.
    • Für die Langzeitversorgung existiert kein ICD-Katalog. Maßgeblich ist die ärztliche Einordnung als vorübergehender oder dauerhafter Haarverlust.
    • Echthaar gibt es hier nur als Langzeitversorgung.
    • Die Genehmigung läuft über den Kostenvoranschlag. Vor Ablauf von 8 bzw. 15 Monaten kommt eine kurze Begründung dazu.
    AOK NordostBerlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern · alles bewilligungsfrei
    VersorgungBetragGenehmigung
    Vorübergehender Haarverlust, z. B. Chemotherapie420,00 €nicht nötig
    Dauerversorgung Kunsthaar420,00 €nicht nötig
    Dauerversorgung Echthaar920,00 €nicht nötig
    Tuch oder Turban25,00 €nicht nötig

    Alle Versorgungen laufen bewilligungsfrei. Wir versorgen Sie sofort mit dem Rezept, ohne Wartezeit auf eine Entscheidung der Kasse. Die AOK Nordost gehört zu den wenigen Kassen mit einer eigenen vertraglichen Position für Kopfbedeckungen.

    AOK NordWest · Rheinland-Pfalz/Saarland · Rheinland/HamburgVersorgungszeitraum 9 Monate statt 6
    VersorgungTragedauerBetragGenehmigung
    Kunsthaar Vollperücke – RPS und Rheinland/Hamburg9 Monate424,90 € / 407,25 €nicht nötig
    Kunsthaar Vollperücke – NordWest9 Monate424,90 €nötig
    Echthaar Vollperücke, Erstversorgung15 Monate1.371,52 €nötig
    Echthaar Vollperücke, Folgeversorgung15 Monate1.366,05 €nötig
    Kunsthaar Teilbereichsperücke9 MonateKostenvoranschlagnötig
    Echthaar Teilbereichsperücke15 MonateKostenvoranschlagnötig
    Kinder und Jugendliche bis 18Kostenvoranschlagnötig
    • Der Versorgungszeitraum beträgt hier 9 statt 6 Monate.
    • Die 407,25 € gelten bei der AOK Rheinland/Hamburg für die Folgeversorgung.
    • Echthaar setzt ein fachärztliches Attest voraus.
    Kassen mit eigenem Vertrag oder ohne VertragIKK classic · BIG · Mobil · Pronova · R+V · Bergische BKK · Knappschaft u. a.

    Eigener Vertrag über den BVZ: Bergische BKK, Mobil Krankenkasse, BKK Werra-Meissner, Pronova BKK, PwC BKK, R+V BKK, BIG direkt gesund, IKK classic, IKK Die Innovationskasse. Der Ablauf entspricht dem der übrigen Kassen, Beträge und Zeiträume weichen ab.

    KasseBesonderheit
    IKK classicvorübergehender Haarverlust 6 Monate, Dauerversorgung 12 Monate
    IKK Die Innovationskassekonfektioniert 6 Monate, individuell gefertigt 12 Monate
    BIG direkt gesundFolgeversorgung ohne Kostenvoranschlag – mit neuem Rezept und der Nummer der Erstgenehmigung
    Mobil KrankenkasseKunsthaar 6 Monate, Echthaar oder hochwertiges Kunsthaar 12 Monate

    Ohne Vertrag: Die Kasse entscheidet im Einzelfall über den Kostenvoranschlag (§ 127 Abs. 3 SGB V). Rechnen Sie mit einer längeren Bearbeitungszeit. Ihren konkreten Betrag nennen wir Ihnen vor der Versorgung.

    Private Krankenversicherung und BeihilfeKostenerstattung nach Ihrem Tarif

    Hier gilt Ihr Tarif, nicht das SGB V. Üblich ist die Kostenerstattung: Sie zahlen unsere Rechnung und reichen sie mit dem Rezept ein. Die Erstattung fällt häufig großzügiger aus als in der gesetzlichen Versorgung.

    Abschnitt 4

    ICD-Schlüssel für die 12-Monats-Versorgung.

    Nur für die Ersatzkassen. Ohne einen dieser Schlüssel auf dem Rezept bleibt es bei der 6-Monats-Versorgung.

    L63.0Alopecia (cranialis) totalis
    L63.1Alopecia universalis
    L64.8Sonstige Alopecia androgenetica
    L64.9Alopecia androgenetica, n. n. bez.
    L66.-Narbige Alopezie
    L66.0Pseudopelade Brocq
    L66.1Lichen planopilaris / ruber follicularis
    L66.2Folliculitis decalvans
    L66.3Folliculitis et Perifolliculitis capitis abscedens
    L66.4Atrophodermia vermiculata u. a.
    L66.8Sonstige narbige Alopezie
    L66.9Narbige Alopezie, n. n. bez.
    Q84.0Angeborene Alopezie

    Bei Haarausfall durch eine Chemotherapie genügt die Diagnose der Grunderkrankung.

    Abschnitt 5

    Kunsthaar oder Echthaar.

    Müssen Sie Kunsthaar tragen, wenn Kunsthaar bewilligt ist? Nein.

    Ihre Kasse bewilligt einen Betrag, keine Frisur. Wählen Sie Echthaar, zahlt die Kasse den bewilligten Kunsthaar-Betrag, Sie tragen die Differenz.

    Umgekehrt gilt das nicht: Bewilligt Ihre Kasse ausdrücklich Echthaar, findet die Versorgung auch in Echthaar oder Mischhaar statt. Die Bewilligung ist an die Versorgungsart gebunden.

    Der Unterschied ist kleiner, als er aussieht

    Rechnen Sie in Monaten, nicht in Gesamtbeträgen:

    VersorgungBetragZeitraumpro Monat
    Kunsthaar, lang836,75 €12 Monaterund 70 €
    Echthaar1.158,51 €15 Monaterund 77 €

    Der Abstand beträgt etwa 7 € im Monat. Dafür ein fachärztliches Attest zu besorgen – Termin, Allergietest, Wartezeit – lohnt sich in den meisten Fällen nicht. Sprechen Sie uns an, bevor Sie diesen Weg einschlagen. Wir rechnen Ihre Situation vorher durch.

    Wenn die Kasse Echthaar ablehnt

    Mehrere Sozialgerichte haben Kassen dennoch zur Übernahme verurteilt. Das sind Einzelfallentscheidungen ohne Automatismus. Sie zeigen: Eine fachärztliche Begründung hat im Widerspruch Gewicht.

    Vier Urteile im WortlautGericht, Aktenzeichen und Begründung
    GerichtAktenzeichenBegründung
    SG MannheimS 7 KR 1830/18Kunsthaar verdeckte den Haarverlust optisch nicht ausreichend
    LSG Niedersachsen-BremenL 4 KR 50/16Bei Schuppenflechte darf das Resthaar nicht abgedeckt werden
    SG DresdenS 18 KR 304/18Echthaar hielt doppelt so lange und war damit wirtschaftlicher
    SG KoblenzS 9 KR 756/15, S 9 KR 920/16Anspruch auf jährliche Neuversorgung bei nachgewiesenem Verschleiß

    Abschnitt 6

    Das brauchen wir von Ihnen.

    Vollständig, im Original und auf einmal. Danach übernehmen wir.

    • Original-RezeptVon Ihnen am Tag der Abgabe unterschrieben.
    • BeratungsdokumentationBekommen Sie von uns, Sie unterschreiben nur.
    • MehrkostenerklärungNur wenn Sie ein Modell oberhalb der Kassenleistung wählen.
    • Fachärztliches AttestNur bei Echthaar – Allergie, Hyperhidrose oder Kopfhauterkrankung.
    • BefreiungsausweisFalls vorhanden. Dann entfällt Ihre Zuzahlung.

    Warum das wichtig ist

    Fehlende Unterlagen verhindern die fristgerechte Abrechnung mit Ihrer Kasse. Jede Nachforderung bedeutet Aufwand, den die Vergütungen nicht abdecken. Ist eine ordnungsgemäße und zeitnahe Abrechnung deshalb nicht möglich, behalten wir uns vor, den zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen oder die Versorgung privat abzurechnen.

    Für den Versand

    Senden Sie die Unterlagen im Briefumschlag – 0,95 € statt knapp 4 € Paketgebühr für ein leeres Paket.

    Bei einer Retoure legen Sie die Unterlagen einfach dem Paket bei. Dann entstehen gar keine Zusatzkosten.

    Abschnitt 7

    Was die Kasse nicht zahlt.

    LeistungGrund
    Haarverdichtung, Haarintegration, Haarweavingergänzt vorhandenes Haar, ersetzt es nicht
    Haartransplantation, künstliche Wimpernkeine Hilfsmittelversorgung
    Zweite Perücke zum WechselnHaarersatz ist zu Hause zu reinigen
    Maßanfertigung ohne KopfdeformitätRegelfall ist konfektionierte, angepasste Ware
    Bestimmte Frisur, Länge oder FarbeAnspruch besteht auf Unauffälligkeit, nicht auf das frühere Aussehen
    Mützen, Hüte, Tücher, Turbaneallgemeine Gebrauchsgegenstände – Ausnahme: AOK Nordost, siehe 3.3
    Haarersatz für Männernur bei objektiv entstellender Wirkung

    Zur Teilbereichsperücke

    Viele nennen sie im Alltag „Haarteil“. Das ist richtig und ändert nichts an der Kostenübernahme. Entscheidend ist die Funktion: Ersetzt das Modell fehlendes Haar, zahlt die Kasse. Ergänzt es vorhandenes Haar, zahlt die Kasse nicht.

    Abschnitt 8

    Der rechtliche Rahmen.

    Die Paragraphen im ÜberblickAnspruch, Fristen, Mehrkosten, Abrechnung
    ThemaRegelung
    Anspruch§ 33 SGB V – Haarersatz als Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich
    MaßstabDer Haarverlust darf einem unbefangenen Beobachter nicht sogleich auffallen (BSG B 3 KR 66/01 R, B 3 KR 3/14 R)
    Rezeptgültigkeit28 Kalendertage ab Ausstellung (§ 8 Abs. 2 HilfsM-RL)
    Freie WahlSie wählen unter allen Vertragspartnern Ihrer Kasse frei (§ 33 Abs. 6 SGB V)
    Mehrkosten§ 33 Abs. 1 Satz 5 und 9 SGB V, Dokumentationspflicht nach § 127 Abs. 5 SGB V
    Zuzahlung§ 33 Abs. 8 i. V. m. §§ 61, 62 SGB V
    Entscheidungsfrist der Kassezwei Monate nach § 18 SGB IX (BSG, 15.03.2018)
    Abrechnung§ 302 SGB V, elektronisch

    Die 28 Tage betreffen die Einreichung

    Ihr Rezept muss innerhalb von 28 Kalendertagen nach dem Ausstellungsdatum bei uns eingegangen sein. Kommt es erst am letzten Tag, bleibt kaum Zeit für Prüfung und Antrag. Reichen Sie es deshalb zügig ein – Ihr Modell wählen Sie danach in Ruhe.

    Die 14 Tage betreffen die Versorgung

    Nach der Bewilligung sieht der Vertrag die Abgabe innerhalb von 14 Tagen vor. Eine deutliche Überschreitung führt zu Rückfragen der Kasse und im Zweifel dazu, dass der gesamte Vorgang neu aufgesetzt wird. Stimmen Sie Ihren Termin daher früh mit uns ab, am besten schon vor Eintreffen der Bewilligung.

    Widerspruch

    Gegen einen ablehnenden Bescheid legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein. Das Verfahren führen Sie als versicherte Person selbst mit Ihrer Kasse – wir sind daran nicht beteiligt. Gern nennen wir Ihnen die fachlichen Punkte, die in einer Begründung Gewicht haben.

    Zur Schutzfunktion

    Haare schützen die Kopfhaut vor Sonne, Nässe und Kälte, und nach einer Chemotherapie ist die Kopfhaut besonders empfindlich. Im Leistungsrecht trägt den Anspruch dennoch primär die entstellende Wirkung – der GKV-Spitzenverband verneint in der Produktgruppe 34 ausdrücklich eine Beeinträchtigung der Körperfunktionen. Einzelne Gerichte sehen das anders, etwa das SG Mannheim. In einer Begründung sind beide Argumente sinnvoll.

    Häufige Fragen

    Kurz beantwortet.

    Muss ich in Vorleistung gehen?
    Nein. Wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab. Eine Absicherung fällt nur an, wenn Sie im Versand eine Auswahl weit oberhalb Ihres Bewilligungsrahmens zur Anprobe wünschen – die Einzelheiten stehen in Abschnitt 2.
    Brauche ich immer eine Genehmigung?
    Nein. Bei den Ersatzkassen laufen die kurze Kunsthaarversorgung und die Kunsthaar-Teilbereichsperücke genehmigungsfrei, bei der AOK Nordost alle Versorgungen. Die Übersicht steht in Abschnitt 3.
    Wer stellt das Rezept aus?
    Jeder Vertragsarzt: Hausarzt, Dermatologe, Onkologe, Gynäkologe, Internist oder Kinderarzt. Wichtig sind das rosa Kassenrezept (Muster 16) und die ICD-10-Diagnose.
    Mein Rezept ist älter als 28 Tage.
    Dann stellt Ihr Arzt ein neues aus. Die Frist betrifft die Einreichung bei uns, nicht Ihre Modellauswahl.
    Wie oft steht mir eine Versorgung zu?
    Nach Ablauf der Tragedauer bei fortbestehender Indikation. Früher geht es nur bei nachgewiesenem Verschleiß und mit Genehmigung.
    Ich möchte ein teureres Modell.
    Das ist möglich. Sie zahlen die Differenz, und wir halten sie vorher schriftlich fest.
    Meine Kasse hat abgelehnt.
    Legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein – das machen Sie selbst. Die häufigsten Ursachen sind ein fehlender oder unpassender ICD-Schlüssel und eine unklar formulierte Diagnose. Sagen Sie uns Bescheid, wir nennen Ihnen die fachlichen Punkte.

    Wir sagen Ihnen, was Ihre Kasse zahlt.

    Fünf kurze Fragen, danach meldet sich Ihre Beraterin mit dem Betrag und passenden Modellen.

    Meine passende Perücke finden Rezept liegt schon vor? Per WhatsApp senden oder anrufen: 030 536 77 111

    Versorgung, Modell, Anpassung

    Wir. 030 536 77 111
    office@spielmann.de

    Ihr persönlicher Anspruch

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    Fragen zu den Verträgen

    BVZ, 07428 9452380